Teilnahme SV Hubertus am Boule Turnier in Hierscheid

Am Samstag, den 9. Juli nahm der SV Hubertus mit einer Mannschaft am 16. Boule-Gemeindecup des Boule-Clubs Hierscheid teil.

In den ersten drei Spielen konnten wir leider nicht in Führung gehen. Nach einer Pause mit Kaffee und Kuchen konnten wir im vierten Spiel zwar deutlich länger mithalten, haben es aber dann auch verloren.

Mit viel Spass konnten wir damit unsere Rote Laterne erfolgreich verteidigen 😉

Neues Freigelände zum Bogenschießen

Ab sofort findet das Bogen-Training im Freien auf dem alten Sportplatz in Eppelborn statt

Unsere Bogenschützen haben jetzt dank der Gemeinde Eppelborn ein Freigelände zum Bogenschießen auf dem alten Sportplatz hinter dem Hallenbad in Eppelborn.
Trainingszeiten bis September sind Freitags von 17-19Uhr und Sonntags von10-12Uhr. Probetraining ab 8 Jahre möglich nach Voranmeldung bei unserem Trainer Uwe Leibfried unter 0160-6229070 oder U.Leibfried@Web.de

Bogentraining im SV Hubertus

Unser Bogentrainer Uwe Leibfried

Mein Name ist Uwe Leibfried und ich bin der neue Bogentrainer im Schützenverein Hubertus Eppelborn

Trainingszeiten Bogen

St. Sebastian Turnhalle Eppelborn

Samstag 12:30 – 14:00 Uhr

Sonntag 10:00 – 12:00 Uhr

Anmeldung bei Trainer Uwe Leibfried unter 0160-6229070 oder U.Leibfried@Web.de

Vollzug des Waffengesetzes

Auszug aus der Homepage des Schützenverbandes Saar:

 

Vollzug des Waffengesetzes: Prüfung des Fortbestandes Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses

Derzeit werden Schützen/innen von Ämtern mit folgendem Text angeschrieben:

Vollzug des Waffengesetzes:

Prüfung des Fortbestandes Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses

Sehr geehrter….

am 01.01.1999 wurde Ihnen vom Landkreis x y z die Waffenbesitzkarte mit der Nummer 1234/1234 erteilt. Weiter wurden Ihnen Erlaubnisse zum Erwerb von Schusswaffen bewilligt, da Sie Mitglied in einem Schützenverein sind. Die Eintragung der Schusswaffen erfolgte aufgrund der von Ihnen vorgelegten Bedürfnisbescheinigung des v. g. Schützenvereines. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis war. dass Sie ständig und regelmäßig an den Übungsschießen des Vereins teilnahmen.

Gemäß § 4 Abs. 4 WaffG hat die zuständige Behörde drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auch nach Ablauf der drei Jahre das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.

Ich bitte daher um Nachweis bis spätestens 01.10.2016. dass Sie in den letzten 12 Monaten regelmäßig trainiert haben. Für diesen Zweck können Sie entweder Ihr Schießbuch (sofern vorhanden) vorlegen oder den beiliegenden Vordruck ausgefüllt und unterschrieben an mich zurücksenden.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Verweigerung Ihrer Mitwirkung gemäß § 45 Abs. 4 WaffG die Behörde den Wegfall des Bedürfnisses vermuten lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hier können wir nur raten, entsprechende Trainings- und Wettkampfnachweise zu führen.

Wer noch Fragen dazu hat, kann mir schreiben oder einfach mal an unserem Trainingstag, mittwochs ab 19:00 Uhr
im Schützenhaus vorbei schauen.

Um sich selbst mal Informationen anzuschauen, kann man das über folgende Homepages tun:

Schützenkreis Nordsaar:  www.schuetzenkreis-nordsaar.de
Schützenverband Saar:    www.schuetzenverband-saar.de

Mit sportlichen Grüßen

Harald Donie
1.Vorsitzender